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Leserbrief

07/07/11 | Zu BUZe 03/07 - Interview mit Muslima + Antwort

Als ehemaliger Redakteur kann ich euch nur sagen, dass nur(!) die Interviewte selbst die Einwilligung zum Interview zurückziehen kann. Den Namen nicht zu veröffentlichen, dazu hat auch der Mann ein Recht, weil es "sein" Name ist. Ok. - den Namen braucht ja niemand. Wenn alle Studentenzeitungen oder andere Blätter das Interview veröffentlichen, z.B. in Auszügen, ohne Namen oder eingesprengt in den Bericht über den skandalösen Vorgang, dann kann man sich gegen Zensur wehren. Denn das ist Zensur. Vertretet einfach eine deutsche Rechtsnorm und lasst den Kerl klagen. Nur seine Frau kann übrigens klagen. Ärger hat sie jetzt ja schon. Leider.


Hallo,

danke für den Leserbrief. Wir haben uns natürlich schon im Vorfeld über die rechtliche Situation informiert. Daß der Ehemann letztlich keine Handhabe hat, ist uns bewußt.

Wir haben uns aber dennoch dagegen entschieden, das Interview zu drucken, weil die Reihe "Religionen an der Uni" unseren Gesprächspartnern ermöglichen soll, ihren individuellen Glauben zu präsentieren. Daß sich die Muslimin dagegen entschieden hat, ihre Überzeugungen unseren Lesern mitzuteilen, ist sehr bedauerlich und für mich, der ich mir mit dem Interview eine Menge Arbeit gemacht habe, auch ausgesprochen ärgerlich. Trotzdem hätten wir auf eine Veröffentlichung nicht bestanden. Unsere Stellungnahme wurde erst dadurch notwendig, daß die Art und Weise der Absage und vor allem der Drohanruf aus einer potentiell einvernehmlichen Situation einen eindeutigen Zensurversuch gemacht hat. Und das wollten wir nicht einfach kommentarlos hinnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Kaufmann
Redaktion der Braunschweiger Uni-Zeitung BUZe