Menu:

Kategorien


Internationales
BUZe kontrovers
Feuilleton
Studentische Initiativen
Im Gespräch mit...
Politik
Sonstiges
Aus den Fakultäten
Rezensionen
Regionales
Editoriale
Buschlinger ist sauer
Studentenleben
Der Nestbeschmutzer
Kategorie Politik
Ausgabe SoSe07 - 5
Autor Fabio Reinhardt

Praktika - Was kann ich tun?

Dieser Artikel bieter Hintergrundinfos zum Hauptartikel, den es hier gibt.

 

Praktika sollen Studierenden die Möglichkeit geben, in ein Berufsfeld reinzuschnuppern, um ihnen so frühzeitig bei ihrer Berufsorientierung zu helfen. Daher soll bei Praktika auch das Lernen im Vordergrund stehen und nicht die Verrichtung einer regulären Tätigkeit. Dafür ist später im Berufsleben noch ausreichend Zeit. Leider wird dieses Ziel in der Realität oft genug nicht eingehalten. Worauf man in seinem Praktikum achten sollte und welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen, wenn der Arbeitsaufwand und der Lernerfolg in keinem Verhältnis zueinander stehen, soll in diesem Abschnitt geklärt werden.

Rechtslage bei Ausbeutung

Da ein Praktikum in der Hauptsache dem Ausbildungszweck dienen soll, muss normalerweise auch nicht, wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, ein Lohn die Entschädigung zur erbrachten Arbeit darstellen. Ein Mindestbetrag zur Deckung des Lebensunterhalt ist natürlich dennoch wünschenswert. Dass man bei dem Praktikum auch etwas lernt und nicht nur mit in den Normalbetrieb eingeplant wird, ist es empfehlenswert, vorher einen Praktikumsvertrag abzuschließen. Darauf sollte man durchaus bestehen. Falls man dennoch in die oben beschriebene Situation kommt, gibt es zwei Möglichkeiten: Man kann direkt kündigen und anschließend die Firma bei Fairwork melden, damit die den Ausbeuter in die Liste auf ihrer Internetseite aufnehmen. Die Alternative wäre, sich seinen verdienten Lohn im Nachhinein einzuklagem. Auch ohne Arbeitsvertrag hat man nämlich wie jeder normale Arbeitnehmer das Recht auf eine reguläre Bezahlung. Geregelt ist dies in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts: "Wer während des Praktikums fest in die betrieblichen Abläufe eingeplant ist und wie eine Vollzeit arbeitet, hat Anspruch auf vollen Lohn gemäß der geleisteten Arbeit." (Urteil vom 13. März 2003, Aktenzeichen: 6 AZR 564/01) Diese Option sollte aber nur im Notfall angewandt werden, da man es sich dadurch mit einem, eventuell mehreren, zukünftigen Arbeitgebern verscherzen kann. Manchmal reiche aber auch schon, so Sabine Helbig vom DGB, das Androhen einer Klage. Außerdem sei es problematisch, dass der Praktikant dafür seine Arbeit vom ersten Tag an dokumentieren müsse. Daher beurteilt sie die Erfolgschancen als relativ gering. Worauf man aber definitiv Anspruch hat, ist ein unterschriebenes Praktikumszeugnis. Dieses sollte zumindest Art Dauer, Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse enthalten.

Steuern und Sozialabgaben

Wer während seines Studiums ein Praktikum absolviert, ist von den Sozialabgaben befreit. Auch Steuern müssen nicht gezahlt werden, solange man mit seinen Einkünften unter dem Steuerfreibetrag von 7664 Euro für Studierende bleibt. Wer nach seinem Studium in ein Praktikum geht, muss beides ganz regulär zahlen. Nur den Mindestanteil an der Sozialversicherung muss der Arbeitgeber aus eigener Tasche entrichten.

Fabio Reinhardt


Links zum Thema:

Webseite des Vereins Fairwork.

 

 

Zurück zum Hauptartikel